Das Referendum zum Mantelerlass wurde am 18. Januar 2024 eingereicht. Die Vorlage kommt am 9. Juni 2024 vors Volk. Das nachfolgende Angebot wird verfügbar, wenn die Vorlage angenommen wird.

REGULIERUNG & STRATEGIECheck-up zum Mantelerlass: Bereit fürs revidierte StromVG und EnG

Das Parlament hat am 29. September 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Revision StromVG und EnG) verabschiedet. Der «Mantelerlass» bringt viele Veränderungen für Verteilnetzbetreiber und Grundversorger. Mit diesem übersichtlichen Beratungspaket bereite ich Sie auf die Zeit nach dem revidierten StromVG und EnG vor.

Wissen, wo Sie als VNB stehen

Die wichtigsten Änderungen kennen

Keine bösen regulatorischen Überraschungen erleben

Position Ihres Unternehmens stärken

Das dürfen Sie von mir erwarten

Bestandesaufnahme
In einem Erstgespräch klären wir gemeinsam ab, welche Erwartungen Sie an die Beratung haben. Danach prüfen wir, wie Ihr Unternehmen in Bezug auf die Gesetzesänderungen positioniert und exponiert ist. Dazu gehen wir gemeinsam einen Fragebogen durch, um die wichtigsten Aspekte abzudecken.
Auswirkungen der wichtigsten Gesetzesänderungen
Wir identifizieren die wichtigsten Neuerungen im Mantelerlass für Sie als Verteilnetzbetreiber. Sie erkennen damit für Ihr Unternehmen, welche relevanten Änderungen auf Sie zukommen. Damit können Sie frühzeitig entsprechende Anpassungen vornehmen, damit der Übergang zum neuen Gesetz reibungslos verläuft.
Regulatorische Abklärungen für konkrete Fragestellungen
Die Änderungen der Gesetze – und später der Verordnungen – bringen Neuerungen mit. Dabei wird vielleicht nicht immer klar sein, was das für Sie bedeutet. Sie bringen Ihre Fragen zu regulatorischen Themen ein. Ich arbeite dabei eng mit Ihren Spezialisten zusammen, um eine erste Antwort zu bekommen.
Bei Bedarf Rechtsberatung durch einen Anwalt
Falls konkrete rechtliche Fragen geklärt werden müssen, prüfen wir diese mit einem externen Rechtsanwalt. Insbesondere bei Themen, die Ihr Kerngeschäft tangieren oder mit grösseren Risiken verbunden sind, kann eine solche Zweitmeinung sinnvoll sein.
Inhouse-Schulung
Die wichtigsten Gesetzesänderungen präsentiere ich Ihren Mitarbeitenden, der Geschäftsleitung oder dem Verwaltungsrat. Nach Bedarf präsentieren wir auch die Erkenntnisse für Ihr Unternehmen, die wir gemeinsam erarbeitet haben.
Dokumentation
Sie erhalten eine Dokumentation mit den wichtigsten Gesetzesänderungen und einer ersten Interpretation davon. Im Weiteren erhalten Sie alle Dokumente und Folien. Bei Bedarf erhalten Sie die Dokumente in der Form eines Berichts.

Vorschläge für ein Paket für Sie

Paket für kleine VNBEssenziell

  • Bestandesaufnahme, wichtigste Gesetzesänderungen und Riskien
  • Regulatorische Abklärungen Ihrer Fragen
  • 2 Stunden Inhouse-Schulung

Paket für kleine und mittlere VNBUmfassend

  • Bestandesaufnahme, wichtigste Gesetzesänderungen und Riskien
  • Regulatorische Abklärungen Ihrer Fragen
  • 4 Stunden Inhouse-Schulung
  • 2 Stunden Rechtsberatung durch einen externen Anwalt
  • Umfangreiche Dokumentation

Paket für grössere VNBVisionär

  • Umfangreiche Bestandesaufnahme
  • Detaillierte Analyse der wichtigsten Gesetzesänderungen und der regulatorischen Riskien
  • Regulatorische Abklärungen Ihrer Fragen in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Regulatory Management und Ihrem Rechtsdienst
  • Inhouse-Schulung
  • Detaillierte Dokumentation

Kontaktieren Sie mich unverbindlich, falls Sie Fragen haben. Gerne kann ich Ihnen Richtpreise nennen oder eine Offerte erstellen.

ÜBER MICHGerne unterstütze ich Sie in regulatorischen und strategischen Themen.

Mein Name ist Tobias Minder. Ich habe über 12 Jahre in der Strombranche gearbeitet – bei grossen Unternehmen und kleinen kommunalen Verteilnetzbetreibern, beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und bei der kantonalen Verwaltung.
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MANTELERLASSDie wichtigsten Änderungen im Mantelerlass

KOSTENRECHNUNGEnde der Durchschnittspreis­methode

Die Lieferpflicht und die Tarifgestaltung in der Grundversorgung werden komplett neu reguliert.

MARKTÖFFNUNG LIGHTLokale Elektrizitäts­gemeinschaften

In Zukunft dürfen Endverbraucher, Erzeuger und Speicher Elektrizität innerhalb eines begrenzten Gebiets untereinander absetzen.

FLEXIBILITÄTFlexibilitäten nutzen und Abregelung durchsetzen

Die Nutzung von Flexibilitäten werden neu explizit geregelt. Die VNB bekommen das Recht Erzeuger abzuregeln.